GOZ 1040: Wie sich der Preis einer professionellen Zahnreinigung zusammensetzt
Stand: 24.08.2026
Der Betrag auf einer PZR-Rechnung sieht willkürlich aus, ist aber das Ergebnis einer kurzen Rechnung mit vier Größen. Drei davon stehen in der Gebührenordnung für Zahnärzte und sind bundesweit gleich, eine hängt von Ihnen und Ihrem Gebiss ab. Wer die Rechnung einmal gesehen hat, kann jede PZR-Rechnung nachprüfen.
Die vier Größen
- Die Gebührennummer. Für die professionelle Zahnreinigung ist es die Nummer 1040 im Gebührenverzeichnis der GOZ.
- Die Punktzahl. Die Nummer 1040 ist mit 28 Punkten bewertet. Diese Zahl steht in der Verordnung und ist nicht verhandelbar.
- Der Punktwert. Er beträgt nach § 5 Absatz 1 GOZ 5,62421 Cent — also 0,0562421 Euro je Punkt.
- Der Steigerungsfaktor. Die Gebühr darf vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes bemessen werden. Maßgeblich sind Schwierigkeit, Zeitaufwand und die Umstände der Ausführung im Einzelfall.
Dazu kommt die Größe, die nicht in der Verordnung steht: die Zahl der behandelten Zähne. Die Nummer 1040 wird je Zahn, Implantat oder Brückenglied berechnet. Das ist der Grund, warum dieselbe Behandlung bei zwei Personen unterschiedlich viel kostet.
Schritt 1: der Einfachsatz je Zahn
Der einfache Gebührensatz ergibt sich, indem die Punktzahl mit dem Punktwert multipliziert wird:
28 Punkte × 0,0562421 Euro = 1,57 Euro je Zahn (rechnerisch 1,5747788 Euro).
Gerundet wird nach § 5 Absatz 1 GOZ erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor: Bruchteile unter einem halben Cent werden ab-, ab einem halben Cent aufgerundet.
Schritt 2: der Steigerungsfaktor
§ 5 GOZ setzt den Rahmen: Der Faktor liegt zwischen 1,0 und 3,5. Der 2,3-fache Satz ist der Regelfall für eine Leistung mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlichem Zeitaufwand. Nach oben gibt es eine Hürde: Wird der 2,3-fache Satz überschritten, muss die Praxis das auf der Rechnung verständlich und auf den Einzelfall bezogen begründen (§ 10 Absatz 3 GOZ). Nach unten gibt es ebenfalls eine Regel: Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad sind mit einem niedrigeren Satz zu berechnen.
| Steigerungsfaktor | je Zahn | 20 Zähne | 28 Zähne |
|---|---|---|---|
| 1,0-fach | 1,57 € | 31,40 € | 43,96 € |
| 2,3-fach (Regelfall) | 3,62 € | 72,40 € | 101,36 € |
| 3,5-fach (Höchstsatz) | 5,51 € | 110,20 € | 154,28 € |
28 Zähne entsprechen einem vollständigen Erwachsenengebiss ohne Weisheitszähne. Fehlen Zähne, sinkt der Betrag entsprechend; Implantate und Brückenglieder zählen mit.
Alle Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte (Quelle und Stand siehe Angabe). Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und richtet sich nach Aufwand und Zahnzahl im Einzelfall.
Was in der Nummer 1040 schon enthalten ist
Die Leistungsbeschreibung der Nummer 1040 im Gebührenverzeichnis benennt ausdrücklich:
- das Entfernen der supragingivalen und gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen,
- die Reinigung der Zahnzwischenräume,
- das Entfernen des Biofilms,
- die Oberflächenpolitur,
- geeignete Fluoridierungsmaßnahmen —
- und das alles je Zahn oder Implantat oder Brückenglied.
Die Fluoridierung am Ende der Sitzung ist demnach Teil der Leistung und keine gesonderte Zutat. Wer auf einer Rechnung dafür eine eigene Position findet, darf nachfragen.
Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann
Eine PZR-Sitzung besteht selten nur aus der Nummer 1040. Häufig kommt eine dieser Positionen hinzu — die Punktzahlen stehen ebenfalls im Gebührenverzeichnis:
| Nummer | Leistung | Punkte | 2,3-fach |
|---|---|---|---|
| 1000 | Erhebung des Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung (mindestens 25 Minuten) | 200 | 25,87 € |
| 1010 | Kontrolle des Übungserfolgs mit weiterer Unterweisung (mindestens 15 Minuten) | 100 | 12,94 € |
| 1020 | Lokale Fluoridierung, je Sitzung | 50 | 6,47 € |
Ob eine dieser Nummern neben der 1040 berechnet werden darf, hängt vom Einzelfall und von den Abrechnungsbestimmungen ab. Das ist keine Frage, die sich pauschal beantworten lässt — fragen Sie im Zweifel in der Praxis oder bei Ihrem Versicherer nach.
Die Entfernung harter Zahnbeläge (Zahnstein) ist für gesetzlich Versicherte einmal im Kalenderjahr Kassenleistung und damit nicht Teil der Privatrechnung (Verbraucherzentrale).
Zum Vergleich: was andere Stellen als Spanne nennen
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes nennt für die PZR nach GOZ 1040 eine Spanne von 44 bis 117 Euro (Stand der Seite: 26.05.2026). Der untere Wert entspricht unserer Rechnung für 28 Zähne zum Einfachsatz; der obere liegt zwischen unserem 2,3- und 3,5-fachen Satz.
Was Menschen tatsächlich zahlen, weicht davon nach oben ab, sobald weitere Positionen hinzukommen. Deshalb sammeln wir gezahlte Beträge statt Modellrechnungen — jede Angabe mit Quelle und Stand.
Tatsächlich gemeldete Preise nach Stadt:
So prüfen Sie Ihre Rechnung in drei Minuten
- Steht die Nummer 1040 auf der Rechnung, und wie oft? Die Anzahl sollte zur Zahl Ihrer Zähne passen.
- Welcher Steigerungssatz ist ausgewiesen? § 10 Absatz 2 GOZ verlangt die Angabe.
- Rechnen Sie nach: Anzahl × 28 × 0,0562421 € × Faktor. Weicht das Ergebnis deutlich ab, fragen Sie nach.
- Liegt der Faktor über 2,3? Dann muss auf der Rechnung eine verständliche, auf Ihren Fall bezogene Begründung stehen.
- Gibt es eine Vereinbarung nach § 2 GOZ? Dann muss sie schriftlich vorliegen und vor der Behandlung getroffen worden sein.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte hat GOZ 1040?
Die Gebührennummer 1040 (professionelle Zahnreinigung) ist im Gebührenverzeichnis der GOZ mit 28 Punkten bewertet und wird je Zahn, Implantat oder Brückenglied berechnet.
Wie hoch ist der Punktwert der GOZ?
Der Punktwert beträgt nach § 5 Absatz 1 GOZ 5,62421 Cent. Er ist bundesweit einheitlich und darf nach § 2 Absatz 1 GOZ nicht abweichend vereinbart werden.
Was kostet die Zahnreinigung beim 2,3-fachen Satz?
Zum 2,3-fachen Satz ergibt die Rechnung 28 Punkte × 0,0562421 Euro × 2,3 = 3,62 Euro je Zahn. Für ein vollständiges Gebiss mit 28 Zähnen sind das 101,36 Euro, für 20 Zähne 72,40 Euro. Das ist eine Modellrechnung ohne weitere Positionen.
Warum steht auf meiner Rechnung ein Faktor über 2,3?
Der Steigerungsfaktor darf nach § 5 GOZ bis zum 3,5-fachen Satz reichen. Wird der 2,3-fache Satz überschritten, muss die Praxis das nach § 10 Absatz 3 GOZ auf der Rechnung verständlich und bezogen auf den Einzelfall begründen.
Quellen
- GOZ, Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) — Nummern 1000, 1010, 1020, 1040 (abgerufen am 24.08.2026)
- § 5 GOZ — Bemessung der Gebühren, Punktwert und Steigerungsfaktor (abgerufen am 24.08.2026)
- § 10 GOZ — Anforderungen an die Rechnung, Begründungspflicht über 2,3 (abgerufen am 24.08.2026)
- § 2 GOZ — Abweichende Vereinbarung (abgerufen am 24.08.2026)
- IGeL-Monitor: Professionelle Zahnreinigung (PZR), Seite erstellt am 26.05.2026 (abgerufen am 24.08.2026)
- Verbraucherzentrale: Alle Kassenleistungen der Zahnmedizin im Überblick (Stand 28.03.2025) (abgerufen am 24.08.2026)
Weiterlesen
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt weder die Beratung in einer Zahnarztpraxis noch eine Rechts- oder Versicherungsberatung. Wie wir arbeiten, steht unter So funktioniert das.